Aufenthaltsdauer :
Die Mindestaufenthaltdauer beträgt 2 Übernachtungen.
In den Ferienzeiten Ostern , Sommer , Herbst beträgt der Mindestaufenthalt 1 Woche.
An Weihnachten oder Silvester beträgt der Mindestaufenthalt 5 Übernachtungen.
Wenn in den Ferienzeiten kürzere Zeiträume noch frei sind, können nach Absprache auch kürzere Mietzeiträume vereinbart werden, fragen Sie uns einfach an .